Darf ein Detektiv eine Waffe tragen? Nicht ohne weiteres.
Wie jeder andere Bürger auch, bedarf es eines Waffenscheins, der von der zuständigen Behörde ausgestellt wird. Wenn auch früher in den siebziger Jahren Waffenscheine relativ problemlos erteilt wurden, wenn man den Beruf des Privatdetektivs ausübte, so hat sich heute das Verwaltungshandeln geändert. So reicht die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe – wie zum Beispiel Detektiv – nicht aus, um automatisch einen Waffenschein zu erhalten. Auch wenn die Begründung gegeben wird dass man regelmäßig Aufträge erledige, die mit Gefahren verbunden seien, reicht dies den Waffenbehörden vielfach nicht aus.
Es muss schon der Nachweis deutlich und nachweislich erbracht werden, dass eine Waffe tatsächlich für die Ausübung des Berufes benötigt wird.
Das Märchen vom bewaffneten Detektiv, der den Täter auf frischer Spur erwischt und solange festhält und mit einer Pistole bedroht, bis die Polizei vor Ort ist, kann ad acta gelegt werden.
Wie jeder andere Bürger auch, bedarf es eines Waffenscheins, der von der zuständigen Behörde ausgestellt wird. Wenn auch früher in den siebziger Jahren Waffenscheine relativ problemlos erteilt wurden, wenn man den Beruf des Privatdetektivs ausübte, so hat sich heute das Verwaltungshandeln geändert. So reicht die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe – wie zum Beispiel Detektiv – nicht aus, um automatisch einen Waffenschein zu erhalten. Auch wenn die Begründung gegeben wird dass man regelmäßig Aufträge erledige, die mit Gefahren verbunden seien, reicht dies den Waffenbehörden vielfach nicht aus.
Es muss schon der Nachweis deutlich und nachweislich erbracht werden, dass eine Waffe tatsächlich für die Ausübung des Berufes benötigt wird.
Das Märchen vom bewaffneten Detektiv, der den Täter auf frischer Spur erwischt und solange festhält und mit einer Pistole bedroht, bis die Polizei vor Ort ist, kann ad acta gelegt werden.